Der
Code noir: kodifizierung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
Die Sklaverei gehört zweifellos zu den größten
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dessen sich Menschen gegenüber
anderen Menschen schuldig gemacht haben. Sie basiert auf Racismus
und auf die krankhafte Glaube, dass eine Rassen bzw. eine Kulturen
ungleich sind. Sie bedient sich dieser Ideologie des Rassismus um
ihre Opfer zu entmenschlichen und auszubeuten.
Das Verbrechen nimmt eine besondere Dimension wenn der Verbrecher
so weit geht, dass er sein unrechtes und unmenschliches Handeln
gewisssenhaft kodifiziert, wenn er es eine Art "Legalität"
veleiht.
Der Code Noir war eine wahre Infamie und ein Ausdruck der Monstruosität
dieser rassistischen Mentalität, die die Gleichheit aller Menschen
unabhängig von Hauptfarbe, Religion und soziale Abstammung
ablehnt. Diese Mentalität war und ist bei allen Verbrechen
gegen die Menschlichkeit dabei: Sklaverei, Kolonialismus, Antisemitismus,
Genozid....dabei.
Auch hier kann festgestellt werden, dass wo der Rassist ist, ist
auch der Antisemit nicht weit: gleich in Artikel 1 wird befohlen,
dass alle Juden die Kolonien verlassen mussten. Dann kam das Verbot
der Ausübung jeder Religion mit Ausnahme der römisch-katholischen.
Der
Code noir (1685)
März
1685, Versailles
| Der Code Noir war ein
Dekret, das Frankreichs König Ludwig XIV.
1685 (andere Quellen nennen 1689) erließ. Der
Code Noir befahl, dass alle Juden die Kolonien verlassen
mussten, verbot die Ausübung jeder Religion mit Ausnahme
der römisch-katholischen, schränkte die Aktivitäten
freier Neger ein und legte die Bedingungen für die Sklaverei
im französischen Kolonialreich fest.
Ludwig XIV. wollte seine Macht in den Kolonien festigen.
In jener Zeit waren Juden hauptsächlich in den holländischen
Kolonien aktiv. So wurde ihre Anwesenheit als holländische
Einflussnahme betrachtet. Die Mehrheit der Bevölkerung
auf den französischen Karibikinseln bestand aus Sklaven
und es gab häufig Sklavenaufstände.
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Das Gesetz bestand aus 60 Artikeln. Unter anderem wurde festgelegt:
- Juden dürfen in den französischen Kolonien nicht wohnen.
- Sklaven müssen römisch-katholisch getauft sein.
- Jede Religion, außer der römisch-katholischen, wird verboten.
- Sklavenhalter müssen römisch-katholisch sein.
- Nichtkatholische Untertanen dürfen sich nicht in die Religionsausübung
katholischer Untertanen einmischen.
- Alle Untertanen und Sklaven müssen die katholischen Feiertage
einhalten.
- An katholischen Feiertagen dürfen keine Sklavenmärkte abgehalten
werden.
- Nur katholische Trauungen werden anerkannt.
- Verheiratete freie Männer, die ein Kind mit einer Sklavin haben,
werden mit einem Bußgeld belegt, ebenso der Besitzer der Sklavin.
Wenn der Mann selbst Besitzer der Sklavin ist, werden ihm Sklavin
und Kind weggenommen. Wenn der Mann nicht verheiratet ist, soll
er die Sklavin heiraten und so Sklavin und Kind von der Sklaverei
befreien.
- Trauungen unter den Sklaven dürfen nur mit Erlaubnis der Besitzer
stattfinden. Sklaven werden nur mit ihrer eigenen Zustimmung verheiratet.
- Kinder von verheirateten Sklaven sind ebenfalls Sklaven, sie
gehören dem Herrn der Mutter.
- Kinder von einem männlichen Sklaven und einer freien Frau sind
frei.
- Sklaven dürfen keine Waffen tragen, außer mit Erlaubnis ihres
Herrn bei der Jagd.
- Sklaven, die verschiedenen Herren gehören, dürfen sich zu keiner
Zeit und unter keinen Umständen versammeln.
- Sklaven dürfen kein Zuckerrohr verkaufen, auch nicht mit Erlaubnis
ihres Herrn.
- Andere Waren dürfen sie nur mit Erlaubnis ihres Herrn verkaufen.
- Um kranke Sklaven muss sich der Besitzer kümmern. Besitzer,
die das nicht tun, werden mit einem Bußgeld belegt.
- Sklaven dürfen vor Gericht nicht als Partei auftreten.
- Ein Sklave, der seinen Herrn, dessen Frau oder Kinder schlägt,
wird hingerichtet.
- Entflohenen Sklaven, die länger als einen Monat verschwunden
waren, werden die Ohren abgeschnitten und sie werden gebrandmarkt.
Beim zweiten Mal wird ihre Achillessehne durchschnitten und sie
werden wieder gebrandmarkt. Beim dritten Mal werden sie hingerichtet.
- Herren von freigelassenen Sklaven, die Flüchtlingen Unterschlupf
gewähren, werden mit einem Bußgeld belegt.
- Ein Herr, der einen Sklaven fälschlich eines Verbrechens beschuldigt,
wird mit einem Bußgeld belegt.
- Herren dürfen Sklaven in Ketten legen und schlagen, aber sie
dürfen sie nicht foltern.
- Herren, die einen Sklaven töten, werden bestraft.
- Sklaven können nicht verpfändet werden, beim Tod eines Herrn
werden sie gleichmäßig auf die Erben verteilt.
- Sklaven-Ehepaare und ihre vorpubertären Kinder dürfen nicht
separat verkauft werden.
- Sklavenhalter, die mindestens 20 Jahre alt sind (25 Jahre ohne
Erlaubnis ihrer Eltern) können ihre Sklaven freilassen.
- Freigelassene Sklaven sind französische Untertanen, egal wo
sie geboren wurden.
- Freigelassene Sklaven haben dieselben Rechte wie die französischen
Untertanen in den Kolonien.
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