«A people without the knowledge of their past history, origin and culture is like a tree without roots«
Marcus Garvey
«La liberté coûte très cher et il faut,
ou se résigner à vivre sans elle,
ou se décider à la payer son prix.«
José Marti

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"La plus belle victoire ne se remporte pas sur une armée ennemie ou des adversaires condamnés au silence du cachot. Est vraiment victorieux, l'homme resté seul et qui continue de lutter dans son coeur. Je ne veux pas qu'aux portes du pays des morts le douanier trouve des souillures à mes pieds."

Der Code noir: kodifizierung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit.

Die Sklaverei gehört zweifellos zu den größten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dessen sich Menschen gegenüber anderen Menschen schuldig gemacht haben. Sie basiert auf Racismus und auf die krankhafte Glaube, dass eine Rassen bzw. eine Kulturen ungleich sind. Sie bedient sich dieser Ideologie des Rassismus um ihre Opfer zu entmenschlichen und auszubeuten.

Das Verbrechen nimmt eine besondere Dimension wenn der Verbrecher so weit geht, dass er sein unrechtes und unmenschliches Handeln gewisssenhaft kodifiziert, wenn er es eine Art "Legalität" veleiht.

Der Code Noir war eine wahre Infamie und ein Ausdruck der Monstruosität dieser rassistischen Mentalität, die die Gleichheit aller Menschen unabhängig von Hauptfarbe, Religion und soziale Abstammung ablehnt. Diese Mentalität war und ist bei allen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dabei: Sklaverei, Kolonialismus, Antisemitismus, Genozid....dabei.

Auch hier kann festgestellt werden, dass wo der Rassist ist, ist auch der Antisemit nicht weit: gleich in Artikel 1 wird befohlen, dass alle Juden die Kolonien verlassen mussten. Dann kam das Verbot der Ausübung jeder Religion mit Ausnahme der römisch-katholischen.


Der Code noir (1685)

 

März 1685, Versailles

 

Der Code Noir war ein Dekret, das Frankreichs König Ludwig XIV. 1685 (andere Quellen nennen 1689) erließ. Der Code Noir befahl, dass alle Juden die Kolonien verlassen mussten, verbot die Ausübung jeder Religion mit Ausnahme der römisch-katholischen, schränkte die Aktivitäten freier Neger ein und legte die Bedingungen für die Sklaverei im französischen Kolonialreich fest.

Ludwig XIV. wollte seine Macht in den Kolonien festigen. In jener Zeit waren Juden hauptsächlich in den holländischen Kolonien aktiv. So wurde ihre Anwesenheit als holländische Einflussnahme betrachtet. Die Mehrheit der Bevölkerung auf den französischen Karibikinseln bestand aus Sklaven und es gab häufig Sklavenaufstände.

 

Das Gesetz bestand aus 60 Artikeln. Unter anderem wurde festgelegt:

  • Juden dürfen in den französischen Kolonien nicht wohnen.
  • Sklaven müssen römisch-katholisch getauft sein.
  • Jede Religion, außer der römisch-katholischen, wird verboten.
  • Sklavenhalter müssen römisch-katholisch sein.
  • Nichtkatholische Untertanen dürfen sich nicht in die Religionsausübung katholischer Untertanen einmischen.
  • Alle Untertanen und Sklaven müssen die katholischen Feiertage einhalten.
  • An katholischen Feiertagen dürfen keine Sklavenmärkte abgehalten werden.
  • Nur katholische Trauungen werden anerkannt.
  • Verheiratete freie Männer, die ein Kind mit einer Sklavin haben, werden mit einem Bußgeld belegt, ebenso der Besitzer der Sklavin. Wenn der Mann selbst Besitzer der Sklavin ist, werden ihm Sklavin und Kind weggenommen. Wenn der Mann nicht verheiratet ist, soll er die Sklavin heiraten und so Sklavin und Kind von der Sklaverei befreien.
  • Trauungen unter den Sklaven dürfen nur mit Erlaubnis der Besitzer stattfinden. Sklaven werden nur mit ihrer eigenen Zustimmung verheiratet.
  • Kinder von verheirateten Sklaven sind ebenfalls Sklaven, sie gehören dem Herrn der Mutter.
  • Kinder von einem männlichen Sklaven und einer freien Frau sind frei.
  • Sklaven dürfen keine Waffen tragen, außer mit Erlaubnis ihres Herrn bei der Jagd.
  • Sklaven, die verschiedenen Herren gehören, dürfen sich zu keiner Zeit und unter keinen Umständen versammeln.
  • Sklaven dürfen kein Zuckerrohr verkaufen, auch nicht mit Erlaubnis ihres Herrn.
  • Andere Waren dürfen sie nur mit Erlaubnis ihres Herrn verkaufen.
  • Um kranke Sklaven muss sich der Besitzer kümmern. Besitzer, die das nicht tun, werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Sklaven dürfen vor Gericht nicht als Partei auftreten.
  • Ein Sklave, der seinen Herrn, dessen Frau oder Kinder schlägt, wird hingerichtet.
  • Entflohenen Sklaven, die länger als einen Monat verschwunden waren, werden die Ohren abgeschnitten und sie werden gebrandmarkt. Beim zweiten Mal wird ihre Achillessehne durchschnitten und sie werden wieder gebrandmarkt. Beim dritten Mal werden sie hingerichtet.
  • Herren von freigelassenen Sklaven, die Flüchtlingen Unterschlupf gewähren, werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Ein Herr, der einen Sklaven fälschlich eines Verbrechens beschuldigt, wird mit einem Bußgeld belegt.
  • Herren dürfen Sklaven in Ketten legen und schlagen, aber sie dürfen sie nicht foltern.
  • Herren, die einen Sklaven töten, werden bestraft.
  • Sklaven können nicht verpfändet werden, beim Tod eines Herrn werden sie gleichmäßig auf die Erben verteilt.
  • Sklaven-Ehepaare und ihre vorpubertären Kinder dürfen nicht separat verkauft werden.
  • Sklavenhalter, die mindestens 20 Jahre alt sind (25 Jahre ohne Erlaubnis ihrer Eltern) können ihre Sklaven freilassen.
  • Freigelassene Sklaven sind französische Untertanen, egal wo sie geboren wurden.
  • Freigelassene Sklaven haben dieselben Rechte wie die französischen Untertanen in den Kolonien.
 
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O. Sangaré
Fela : The Madmen of Africa
 
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